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On Dördüncü Şuâ/de: Revizyonlar arasındaki fark

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("Man hat mich der Geheimbündelei und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angeklagt. Da Sie aber, wie ich weiter unten noch ausführen werde, zu der sicheren Überzeugung gelangen werden, dass ich ein solches Verbrechen nicht begangen habe, weise ich hiermit Ihre Anklage zurück. Ich kann in der Tat mit Stolz geradeheraus sagen, dass ich ein Schüler der Risale-i Nur bin. Ich würde mich im Gegensatz zu den Tugenden stellen, die die R..." içeriğiyle yeni sayfa oluşturdu)
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2.509. satır: 2.509. satır:
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'''An das Hohe Strafgericht zu Afyon'''
Afyon Ağır Ceza Hâkimliğine,
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Man hat mich der Geheimbündelei und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angeklagt. Da Sie aber, wie ich weiter unten noch ausführen werde, zu der sicheren Überzeugung gelangen werden, dass ich ein solches Verbrechen nicht begangen habe, weise ich hiermit Ihre Anklage zurück. Ich kann in der Tat mit Stolz geradeheraus sagen, dass ich ein Schüler der Risale-i Nur bin. Ich würde mich im Gegensatz zu den Tugenden stellen, die die Risale-i Nur mich gelehrt hat, wollte ich das leugnen. Und eine solche Missetat wollte ich nie begehen. Wer die Risale-i Nur gelesen hat, kann, was er gelesen hat, nicht verheimlichen. Im Gegenteil, er würde es geradezu stolz und frei heraus sagen. Denn es enthält keinen Satz, ja noch nicht einmal ein Wort, um dessentwillen man hier noch zögern müsste.
Man hat mich der Geheimbündelei und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angeklagt. Da Sie aber, wie ich weiter unten noch ausführen werde, zu der sicheren Überzeugung gelangen werden, dass ich ein solches Verbrechen nicht begangen habe, weise ich hiermit Ihre Anklage zurück. Ich kann in der Tat mit Stolz geradeheraus sagen, dass ich ein Schüler der Risale-i Nur bin. Ich würde mich im Gegensatz zu den Tugenden stellen, die die Risale-i Nur mich gelehrt hat, wollte ich das leugnen. Und eine solche Missetat wollte ich nie begehen. Wer die Risale-i Nur gelesen hat, kann, was er gelesen hat, nicht verheimlichen. Im Gegenteil, er würde es geradezu stolz und frei heraus sagen. Denn es enthält keinen Satz, ja noch nicht einmal ein Wort, um dessentwillen man hier noch zögern müsste.