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2.467. satır: | 2.467. satır: | ||
Der Herr Generalstaatsanwalt zu Afyon hat mir mitgeteilt, dass ich die religiösen Gefühle als Mittel missbraucht haben soll, die Öffentliche Sicherheit zu gefährden und das Volk aufzuwiegeln, weshalb ich mich zusammen mit meinem Meister Bediüzzaman Said Nursi und allen anderen Gefährten schuldig gemacht hätte und vor Gericht gestellt werden müsse. | Der Herr Generalstaatsanwalt zu Afyon hat mir mitgeteilt, dass ich die religiösen Gefühle als Mittel missbraucht haben soll, die Öffentliche Sicherheit zu gefährden und das Volk aufzuwiegeln, weshalb ich mich zusammen mit meinem Meister Bediüzzaman Said Nursi und allen anderen Gefährten schuldig gemacht hätte und vor Gericht gestellt werden müsse. | ||
Die Antworten, die ich sowohl vor dem Amtsgerichtshof in Isparta als auch vor dem Untersuchungsgericht in Afyon auf die mir gestellten Fragen gegeben habe, sind richtig. Der Gerichtshof in Denizli, der uns freigesprochen hat, hat uns alle unsere Bücher wieder zurückgegeben und uns nicht dafür bestraft, dass wir die Abhandlungen (risalah) meines Lehrers Bediüzzaman lesen und kopieren und mit den Brüdern, die seine Schüler sind, Briefe wechseln. Ich habe sogar noch vor 6 Jahren ohne vorher die Zustimmung meines Lehrers (einzuholen) auf eigene Initiative 500 Exemplare von Bediüzzamans Buch "Das Große Zeichen (Yedindji Shu'a)" bei einer Druckerei in Istanbul noch mit den alten (arabischen) Buchstaben drucken lassen, die mir das Gericht in Denizli samt Kiste laut Beschluss vom 20.7.1945 ausgehändigt hatte. | |||
Ich habe sie damals Nurdjus, die sie gerne haben wollten, zum Selbstkostenpreis überlassen. | |||
So habe ich denn vor 2 Jahren, nachdem dieser Beschluss des Hohen Gerichts ergangen und durch höchstrichterliche Anordnung des Appellationsgerichtshofes für rechtskräftig erklärt worden war, in Istanbul eine Vervielfältigungsmaschine und Papier besorgt und nach Isparta gebracht. | |||
Von den drei Bänden, die Ihnen jetzt vorliegen, hat zwei mein Bruder Husrev Altunbashak abgeschrieben. Einen habe ich kopiert. Zuerst haben wir den Band mit dem "Dhu'lFikar" gedruckt, der "Das Wunder des Qur'an", sowie die "Wunder Ahmeds" enthält und teilweise verkauft. Von dem Geld, das wir dafür erhalten hatten, habe ich dann auch das Papier (für den Druck) des "Stab Mosis" gekauft und (nach Isparta) gebracht. Dann haben wir den "Stab Mosis" gedruckt und auch verkauft. Danach haben wir Papier für "Die Leuchte des Lichtes (Siradj-un Nur) gekauft (auch dieses Buch) gedruckt. | |||
Das hat sich so ein Jahr lang fortgesetzt. Danach wurden uns etwa 30 Bände auf dem Weg nach Eghridir beschlagnahmt und dem Gerichtshof (dort) in Eghridir übergeben. Kurz darauf wurde das Haus von Husrev Altunbashak auf Veranlassung des Gerichtshofs in Isparta durchsucht, sowohl seine Vervielfältigungsmaschine als auch (alle) Bücher wurden beschlagnahmt und wir (selbst) wurden vor Gericht gestellt. Da es sich dabei aber um religiöse Literatur handelte, was nicht verboten ist, verurteilte man lediglich mich, Husrev Altunbashak und alle anderen zu einem Monat Gefängnis, weil wir die Bücher ohne Genehmigung gedruckt hatten. Wir gingen aber in Revision. Bevor jedoch ein Beschluss des Appellationsgerichts ergangen war, brachte man mich in das Gefängnis nach Afyon. | |||
So bemüht sich denn nun der Generalstaatsanwalt darum, dass das Hohe Gericht mich dafür bestrafen soll, dass ich meinem Glauben und meinen Gefährten selbstlos gedient habe, und besonders wegen der Angelegenheit bezüglich des „Fünften Strahls“, worin die Hadithe ausgelegt werden, einer Abhandlung, die uns das Gericht inzwischen wieder zurückgegeben hat, mich und den Verfasser dieser Abhandlung, sowie Husrev Altunbashak und noch weitere 46 Mitbrüder, Studenten, wegen Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit, d.h. weil sie diese Abhandlung abgeschrieben und (sie sogar) gelesen hatten. | |||
Als ein geborener Bürger dieses Landes sage ich vor Ihnen in Eurer Ehrenwerten Gegenwart, und weiche dabei keinen Schritt von der Wahrheit ab: Ich bin seit Jahren ein Schüler von Said Nursi, den wir mit großer Verehrung als unseren Meister (ustadh) erkannt haben, und der mit diesen Abhandlungen unsere religiöse Bildung und Gesittung geprägt, erhöht hat, und von dem ich, trotzdem er uns, wenn wir ihn unseren "Reformator (mudjeddid)" genannt haben, zurechtgewiesen hat, kategorisch und absolut sicher bezeugen kann, dass weder er selbst, noch seine Beiträge, noch seine Schüler in irgendeiner Weise versucht haben, die Sicherheit des Staates zu gefährden. | |||
Besonders einer der Gründe, weswegen man uns angeklagt hat, ist das Geld, das wir durch den Verkauf unserer Bücher erworben haben. Der Gerichtshof in Isparta war sich darüber völlig im Klaren und konnte nichts dabei finden, weswegen wir schuldig seien und weshalb er uns verurteilen sollte. Denn wir hatten es absolut nicht nötig, uns unseren Lebensunterhalt durch den Verkauf von Büchern zu verdienen, und so verwendeten wir das Geld, das wir aus dem Verkauf erworben hatten, um davon eine Vervielfältigungsmaschine zu kaufen, sowie Papier und Tinte. Es ist also gar kein Grund dazu vorhanden, unseren Dienst, den wir in reiner Gesinnung um Gottes willen verrichtet haben, für ein Verbrechen zu halten. Und ich ersuche darum das Hohe Gericht und appelliere an Ihr Gewissen, uns die Kopien der Risale-i Nur zurückzugeben. | |||
Der Gefangene | |||
'''Tahiri''' | |||
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<span id="Zübeyr’in_Müdafaasıdır"></span> | <span id="Zübeyr’in_Müdafaasıdır"></span> |
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