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Eskişehir Hayatı/de: Revizyonlar arasındaki fark

"Beziehen sich jedoch die Beleidigungen dieses Mannes auf mich in meiner Eigenschaft als Diener am Glauben und am Qur'an, so betrifft mich dies nicht. Diesen Mann überlass ich dem Herrn des Qur'an (Sahib-i Qur'an), der mich in Seinen Dienst genommen hat. Er ist der Allmächtige (Aziz) und Allweise (Hakiem)." içeriğiyle yeni sayfa oluşturdu
("So sind nun einmal die Tatsachen und so kam auch mein Herz zur Ruhe." içeriğiyle yeni sayfa oluşturdu)
("Beziehen sich jedoch die Beleidigungen dieses Mannes auf mich in meiner Eigenschaft als Diener am Glauben und am Qur'an, so betrifft mich dies nicht. Diesen Mann überlass ich dem Herrn des Qur'an (Sahib-i Qur'an), der mich in Seinen Dienst genommen hat. Er ist der Allmächtige (Aziz) und Allweise (Hakiem)." içeriğiyle yeni sayfa oluşturdu)
1.042. satır: 1.042. satır:
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Beziehen sich jedoch die Beleidigungen dieses Mannes auf mich in meiner Eigenschaft als Diener am Glauben und am Qur'an, so betrifft mich dies nicht. Diesen Mann überlass ich dem Herrn des Qur'an (Sahib-i Qur'an), der mich in Seinen Dienst genommen hat. Er ist der Allmächtige (Aziz) und Allweise (Hakiem).
Eğer o adamın tahkiratı, benim imana ve Kur’an’a hizmetkârlığım sıfatıma ait ise o bana ait değil. O adamı, beni istihdam eden Sahib-i Kur’an’a havale ediyorum. O Aziz’dir, Hakîm’dir.
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Wäre es aber nur, um mich zu beschimpfen, beleidigen, erniedrigen, so träfe mich auch dies nicht. Als ein Verbannter, ein Gefangener, ein Fremdling (gharib), dem die Hände gebunden sind, fällt es mir nicht mehr zu, selber meine eigenen Ehre wieder herstellen zu wollen. Es ist dies vielmehr die Aufgabe derer, die mich als Regierungsräte und Ratsherren in diesem Dorf, dieser Stadt, diesem Vilayat als ihren Gast im Auge behalten sollen. Die Beleidigung eines Gefangenen, der sich in der Hand irgendeines Menschen befindet, betrifft dessen Herrn (sahib) und diesem obliegt die Verteidigung.
Wäre es aber nur, um mich zu beschimpfen, beleidigen, erniedrigen, so träfe mich auch dies nicht. Als ein Verbannter, ein Gefangener, ein Fremdling (gharib), dem die Hände gebunden sind, fällt es mir nicht mehr zu, selber meine eigenen Ehre wieder herstellen zu wollen. Es ist dies vielmehr die Aufgabe derer, die mich als Regierungsräte und Ratsherren in diesem Dorf, dieser Stadt, diesem Vilayat als ihren Gast im Auge behalten sollen. Die Beleidigung eines Gefangenen, der sich in der Hand irgendeines Menschen befindet, betrifft dessen Herrn (sahib) und diesem obliegt die Verteidigung.