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("'''Zweitens:''' Wie bereits im (ersten) Gerichtsurteil festgestellt und in dem Bericht der Polizei von Kastamonu bestätigt worden war, hatte man einige Bücher, wie die Abhandlung über die islamische Kleidung (Tesettür Risalesi) und die Sechs Listen des Teufels (Hüdjumat-i Sitte) mit einem Anhang dazu und ähnliche Schriften zu einem Teil in zugenagelten Kisten gefunden, zu einem anderen Teil unter Brennholz und Kohle, in einem Zustand, der es in gar..." içeriğiyle yeni sayfa oluşturdu) |
("'''Drittens:''' An einigen Stellen in dem (jetzigen) Gerichtsbeschluss wurden an Stelle realer Vorkommnisse bloße Wahrscheinlichkeiten, wie: "Er könnte die Sicherheit des Staates gefährden, oder wäre möglicher Weise dazu imstande." angeführt. Nun könnte da aber jeder irgendeinen Mord begehen. Doch könnte man ihn denn lediglich auf eine bloße Wahrscheinlichkeit hin schon zur Rechenschaft ziehen?" içeriğiyle yeni sayfa oluşturdu) |
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232. satır: | 232. satır: | ||
Wie bereits im (ersten) Gerichtsurteil festgestellt und in dem Bericht der Polizei von Kastamonu bestätigt worden war, hatte man einige Bücher, wie die Abhandlung über die islamische Kleidung (Tesettür Risalesi) und die Sechs Listen des Teufels (Hüdjumat-i Sitte) mit einem Anhang dazu und ähnliche Schriften zu einem Teil in zugenagelten Kisten gefunden, zu einem anderen Teil unter Brennholz und Kohle, in einem Zustand, der es in gar keiner Weise gestatten würde, veröffentlicht zu werden. Der Gerichtshof in Eskishehir hatte sie kritisch behandelt und genau untersucht und danach auf eine nur leichte Bestrafung erkannt. So haben wir (die ganze Sache) als eine ausschließlich private (mahrem) Angelegenheit betrachtet. Nun will (das Gericht in Denizli) in einige Sätze eine verkehrte Auslegung hinein lesen, uns wiederum 9 Jahre zurückführen und uns abermals die Verantwortung für ein Verbrechen aufhalsen, für das wir aber die Strafe bereits verbüßt hatten. | Wie bereits im (ersten) Gerichtsurteil festgestellt und in dem Bericht der Polizei von Kastamonu bestätigt worden war, hatte man einige Bücher, wie die Abhandlung über die islamische Kleidung (Tesettür Risalesi) und die Sechs Listen des Teufels (Hüdjumat-i Sitte) mit einem Anhang dazu und ähnliche Schriften zu einem Teil in zugenagelten Kisten gefunden, zu einem anderen Teil unter Brennholz und Kohle, in einem Zustand, der es in gar keiner Weise gestatten würde, veröffentlicht zu werden. Der Gerichtshof in Eskishehir hatte sie kritisch behandelt und genau untersucht und danach auf eine nur leichte Bestrafung erkannt. So haben wir (die ganze Sache) als eine ausschließlich private (mahrem) Angelegenheit betrachtet. Nun will (das Gericht in Denizli) in einige Sätze eine verkehrte Auslegung hinein lesen, uns wiederum 9 Jahre zurückführen und uns abermals die Verantwortung für ein Verbrechen aufhalsen, für das wir aber die Strafe bereits verbüßt hatten. | ||
'''Drittens:''' | |||
''' | An einigen Stellen in dem (jetzigen) Gerichtsbeschluss wurden an Stelle realer Vorkommnisse bloße Wahrscheinlichkeiten, wie: "Er könnte die Sicherheit des Staates gefährden, oder wäre möglicher Weise dazu imstande." angeführt. Nun könnte da aber jeder irgendeinen Mord begehen. Doch könnte man ihn denn lediglich auf eine bloße Wahrscheinlichkeit hin schon zur Rechenschaft ziehen? | ||
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