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("Der Beschluss des Gerichtes zu Afyon, die Risale-i Nur zu beschlagnahmen, wurde durch das Revisionsgericht von Grund aus aufgehoben. Einer der Gründe, die schließlich zur Aufhebung des Gerichtsbeschlusses geführt haben, war der, dass das Schwurgericht (Aghir Djeza Mahkeme) in Afyon bei der Urteilsbegründung seines Schuldspruches Abhandlungen (risalah) vorlegte, ohne zu erwähnen, dass diese Werke (bereits von dem Gericht) in Denizli (als unbedenklich..." içeriğiyle yeni sayfa oluşturdu) |
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Der Beschluss des Gerichtes zu Afyon, die Risale-i Nur zu beschlagnahmen, wurde durch das Revisionsgericht von Grund aus aufgehoben. Einer der Gründe, die schließlich zur Aufhebung des Gerichtsbeschlusses geführt haben, war der, dass das Schwurgericht (Aghir Djeza Mahkeme) in Afyon bei der Urteilsbegründung seines Schuldspruches Abhandlungen (risalah) vorlegte, ohne zu erwähnen, dass diese Werke (bereits von dem Gericht) in Denizli (als unbedenklich) freigegeben worden waren. Das aber hatte zur Folge, dass die schon einmal freigegebenen Werke einen (erneuten) Schuldspruch von vornherein nichtig werden ließen. So wurde denn nur bestätigt, dass nach einem (bereits früher) rechtskräftig gewordenen Revisionsverfahren, die Eröffnung eines erneuten Gerichtsverfahrens (von vornherein) rechtswidrig ist. | |||
Afyon | |||
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