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("Diese Tatsache erklärt sich folgendermaßen: Für jedes Ereignis, das über einen kommt, gibt es zwei Gründe: der eine ist ein äußerlicher, der andere der wahre. Die Weltleute sind der äußerliche Grund dafür, dass man mich hierher gebracht hat. Was aber die Macht Gottes (qader) betrifft, so ist sie der wahre Grund dafür, dass ich zu dieser Rüstzeit verurteilt worden bin. Die äußere Veranlassung hat mir ein Unrecht getan, was aber den wahren Gr..." içeriğiyle yeni sayfa oluşturdu) |
("Da also nun einmal die Konsequenz (qader) in meiner Verbannung der Richter ist und das Schicksal (qader) gerecht ist, muss ich bei ihm vorstellig werden. Was aber den äußeren Grund betrifft, so ist er in der Tat eine Sache von der Art eines Vorwandes. Das heißt also, dass bei ihnen vorstellig zu werden, sinnlos wäre. Wären sie im Recht, oder hätten sie einen zutreffenden Grund zur Hand, dann könnte ich auch bei ihnen vorstellig werden." içeriğiyle yeni sayfa oluşturdu) |
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48. satır: | 48. satır: | ||
Äußerlich betrachtet hat man sich gedacht: "Dieser Mann setzt sich bis zum Äußersten für die Wissenschaft und den Glauben ein. Vielleicht mischt er sich noch in unsere weltlichen Angelegenheiten ein." Auf Grund dieser Vermutung hat man mich verbannt und mir in dreifacher Hinsicht ein Unrecht getan. Doch die Macht Gottes (qader) hat gesehen, dass ich nicht in Wahrhaftigkeit und Aufrichtigkeit (haqqiyla ve ikhlas) der Wissenschaft und dem Glauben diene und mich um meinetwillen zu dieser Verbannung verurteilt. Sie hat ihr vielfaches Unrecht in hundertfältiges Erbarmen (rahmet) umgewandelt. | Äußerlich betrachtet hat man sich gedacht: "Dieser Mann setzt sich bis zum Äußersten für die Wissenschaft und den Glauben ein. Vielleicht mischt er sich noch in unsere weltlichen Angelegenheiten ein." Auf Grund dieser Vermutung hat man mich verbannt und mir in dreifacher Hinsicht ein Unrecht getan. Doch die Macht Gottes (qader) hat gesehen, dass ich nicht in Wahrhaftigkeit und Aufrichtigkeit (haqqiyla ve ikhlas) der Wissenschaft und dem Glauben diene und mich um meinetwillen zu dieser Verbannung verurteilt. Sie hat ihr vielfaches Unrecht in hundertfältiges Erbarmen (rahmet) umgewandelt. | ||
Da also nun einmal die Konsequenz (qader) in meiner Verbannung der Richter ist und das Schicksal (qader) gerecht ist, muss ich bei ihm vorstellig werden. Was aber den äußeren Grund betrifft, so ist er in der Tat eine Sache von der Art eines Vorwandes. Das heißt also, dass bei ihnen vorstellig zu werden, sinnlos wäre. Wären sie im Recht, oder hätten sie einen zutreffenden Grund zur Hand, dann könnte ich auch bei ihnen vorstellig werden. | |||
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