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("Diesen Mann, der, obwohl ihn seit 26 Jahren in fünf Provinzen (vilayet) und vor fünf Gerichten die Polizei von fünf Vilayaten niemals wegen seiner Kopfbedeckung belästigt hat, und obwohl ihn insbesondere auch dieses Mal in Istanbul z.Zt. der Verhandlungen vor dem Gericht (mahkeme-i adilesi), wenn er vor den Augen von mehr als hundert Polizeibeamten, auch wenn er zwei Monate lang überall zu Fuß umherging, die Polizei ihm niemals lästig fiel, und we..." içeriğiyle yeni sayfa oluşturdu) |
("Wenn z.B. derjenige, der ihn auffordert, sagt: "Ich leiste dem mir gegebenen Befehl gehorsam.", kann es sein, dass dieser Befehl (emir) auf einem Gesetz (kanun) beruht, das lediglich Zwang und reine Willkür (djebr-i keyfi) ist, weshalb er dann nicht sagen kann: "Ich leiste dem mir gegebenen Befehl gehorsam." So findet sich in der Tat im Weisen Qur'an eine Ayah, in der es, um es vor allem den Juden und Christen nicht gleich zu tun, heißt: يَا اَي..." içeriğiyle yeni sayfa oluşturdu) |
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872. satır: | 872. satır: | ||
Diesen Mann, der, obwohl ihn seit 26 Jahren in fünf Provinzen (vilayet) und vor fünf Gerichten die Polizei von fünf Vilayaten niemals wegen seiner Kopfbedeckung belästigt hat, und obwohl ihn insbesondere auch dieses Mal in Istanbul z.Zt. der Verhandlungen vor dem Gericht (mahkeme-i adilesi), wenn er vor den Augen von mehr als hundert Polizeibeamten, auch wenn er zwei Monate lang überall zu Fuß umherging, die Polizei ihm niemals lästig fiel, und wenn sogar das Revisonsgericht (mahkeme-i temyiz) den Beschluss verkündet hat, dass das Tragen einer Baskenmütze nicht verboten ist, und wenn selbst für alle Frauen, auch für die, welche ihr Haar offen tragen, und für alle Soldaten und die diensttuenden Beamten diese Bekleidung nicht vorgeschrieben ist, auch diese Bekleidung überhaupt keinen Sinn machen würde, und obwohl er noch nicht einmal eine öffentliche Funktion (vazifah) inne hatte - dort auch eine offizielle Bekleidung - eine Baskenmütze zu tragen überhaupt nicht vorgeschrieben ist, er darüber hinaus auch noch völlig isoliert lebt und überhaupt nicht unter Menschen geht und er im Ramadan (Ramazan-i Sherif), um seinen Geist (ruh) nicht mit derart gesetzwidrigen (hilaf-i kanun) und hässlichen Dingen zu beschäftigen und sich die Welt (dunya) nicht in Erinnerung zu rufen, selbst nicht mit seinen engsten Freunden zusammenkommt, der selbst wenn er krank war, keine Medizin einnahm, damit der Körper sich nicht mit Herz und Verstand (ruh ve kalb) beschäftigen solle, auch die Ärzte nicht aufsuchte, dann diesen Mann dennoch aufzufordern, sich einen Hut aufzusetzen, um dann genauso auszusehen wie die ausländischen Priester, ihn durch Maßnahmen der Justiz zu bedrohen, muss bei jedem, der auch nur über ein Quäntchen Gewissen (vidjdan) verfügt, mit Sicherheit Abscheu hervorrufen. | Diesen Mann, der, obwohl ihn seit 26 Jahren in fünf Provinzen (vilayet) und vor fünf Gerichten die Polizei von fünf Vilayaten niemals wegen seiner Kopfbedeckung belästigt hat, und obwohl ihn insbesondere auch dieses Mal in Istanbul z.Zt. der Verhandlungen vor dem Gericht (mahkeme-i adilesi), wenn er vor den Augen von mehr als hundert Polizeibeamten, auch wenn er zwei Monate lang überall zu Fuß umherging, die Polizei ihm niemals lästig fiel, und wenn sogar das Revisonsgericht (mahkeme-i temyiz) den Beschluss verkündet hat, dass das Tragen einer Baskenmütze nicht verboten ist, und wenn selbst für alle Frauen, auch für die, welche ihr Haar offen tragen, und für alle Soldaten und die diensttuenden Beamten diese Bekleidung nicht vorgeschrieben ist, auch diese Bekleidung überhaupt keinen Sinn machen würde, und obwohl er noch nicht einmal eine öffentliche Funktion (vazifah) inne hatte - dort auch eine offizielle Bekleidung - eine Baskenmütze zu tragen überhaupt nicht vorgeschrieben ist, er darüber hinaus auch noch völlig isoliert lebt und überhaupt nicht unter Menschen geht und er im Ramadan (Ramazan-i Sherif), um seinen Geist (ruh) nicht mit derart gesetzwidrigen (hilaf-i kanun) und hässlichen Dingen zu beschäftigen und sich die Welt (dunya) nicht in Erinnerung zu rufen, selbst nicht mit seinen engsten Freunden zusammenkommt, der selbst wenn er krank war, keine Medizin einnahm, damit der Körper sich nicht mit Herz und Verstand (ruh ve kalb) beschäftigen solle, auch die Ärzte nicht aufsuchte, dann diesen Mann dennoch aufzufordern, sich einen Hut aufzusetzen, um dann genauso auszusehen wie die ausländischen Priester, ihn durch Maßnahmen der Justiz zu bedrohen, muss bei jedem, der auch nur über ein Quäntchen Gewissen (vidjdan) verfügt, mit Sicherheit Abscheu hervorrufen. | ||
Wenn z.B. derjenige, der ihn auffordert, sagt: "Ich leiste dem mir gegebenen Befehl gehorsam.", kann es sein, dass dieser Befehl (emir) auf einem Gesetz (kanun) beruht, das lediglich Zwang und reine Willkür (djebr-i keyfi) ist, weshalb er dann nicht sagen kann: "Ich leiste dem mir gegebenen Befehl gehorsam." So findet sich in der Tat im Weisen Qur'an eine Ayah, in der es, um es vor allem den Juden und Christen nicht gleich zu tun, heißt: | |||
يَا اَيُّهَا الَّذِينَ اٰمَنُوا اَطِيعُوا اللّٰهَ وَ اَطِيعُوا الرَّسُولَ وَاوُلِى الْاَمْرِ مِنْكُمْ | |||
{"Oh ihr Gläubigen, gehorchet Gott, dem Propheten und denen unter euch, die den obersten Befehl (ulu-l'emri) haben." (Sure 4, 59)} | |||
Unter der Bedingung, dass er nicht dem Gehorsam gegenüber Gott und dem Propheten entgegengesetzt handelt, kann er etwas tun, um einem Befehl (emir) Gehorsam zu leisten. Wenn aber diesem Beispiel entsprechend die traditionellen islamischen Gesetze (an'ane-i Islamiye kanunlari) anordnen (emretmek), Kranke mit Rücksicht (shefqatle indjitmemek) zu behandeln, Fremdlinge mit Rücksicht (shefqatle indjitmemek) zu behandeln, Menschen, die um Gottes willen dem Qur'an und der theologischen Wissenschaft (ilm-i imani) dienen, keine Schwierigkeiten zu machen und sie nicht zu kränken (indjitmemek), dann trotzdem gerade ein Mann, der völlig zurückgezogen (munzevi) lebt und dieser Welt (dunya) entsagt hat, dazu aufgefordert wird, den Hut eines ausländischen Geistlichen aufzusetzen,{Gemeint sind wohl die schwarzen Zylinderhüte, wie sie gerne von den aus dem Ausland kommenden Rabbinern getragen werden. (A.d.Ü.)} so wäre das nicht nur zehn Mal, nein, hundert Mal ungesetzlich gegenüber dem Gesetz (kanun) und überhaupt gegen alle Gesetze (kanun) islamischer Tradition und hieße, wegen eines willkürlichen Befehls (emir) die heiligen Gesetze (qudsi kanun) zu brechen. Einen Mann wie mich, der am Rande des Grabes, im hohen Alter, fremd, arm und allein (munzevi), um nicht der hochgelobten Tradition (Sunnet-i Seniye) zuwider zu handeln, seit 30 Jahren die Welt (dunya) verlassen hat, in dieser Art und Weise zu behandeln, lässt überhaupt keinen Zweifel daran aufkommen, dass hier unter dem Deckmantel des Kommunismus in zerstörerischer Absicht ganz abscheuliche konspirative Kräfte gegen das Land, das Volk, die Islamiyet und den Glauben (din) am Werk sind, gleich wie es gegen gläubige (dindar) Abgeordnete und die Demokratische Partei, welche die Absicht (niyet) haben, der Islamiyet und dem Vaterland zu dienen und sich den zerstörerischen Kräften aus dem Ausland entgegenstellen, konspirative Mächte gibt. Deshalb sollen diese Abgeordneten Acht geben und mich in der Verteidigung gegen diese schrecklichen konspirativen Kräfte nicht allein lassen. | |||
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