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("Überdies liegt in dem Streben nach der zweiten Möglichkeit (= dunya) eine unbewusste Abgötterei (shirk-i khafi); dessen Ziel ist auch nicht erreichbar. Ein Werk, um das ein Mann bei seinem König (sultan) nachgesucht hat, kann in der Tat nur vollendet werden, nachdem er das Einverständnis (irza) des Sultans dazu erlangt hat. Wenn er sein Einverständnis aber nicht erlangt hat, kostet ihn die Unterstützung des Volkes eine sehr große Mühe. Und trotz..." içeriğiyle yeni sayfa oluşturdu) Etiketler: Mobil değişiklik Mobil ağ değişikliği |
("Wisse, mein lieber Bruder! '''Sowie der notwendigerweise Seiende (Vadjib-ul Vudjud) in Seinem Wesen (mahiyet) und essenziell (dhatinda) keine Ähnlichkeit mit der Welt (menschlicher) Möglichkeiten hat, so gleicht Er auch nicht (den Menschen) in ihren Taten.''' Denn für die Macht (qudret) des Notwendig Seienden gibt es keinen Unterschied zwischen nah und fern, wenig oder viel, klein oder groß, einem Einzelwesen oder einer ganzen Art, einem Teilstück o..." içeriğiyle yeni sayfa oluşturdu) Etiketler: Mobil değişiklik Mobil ağ değişikliği |
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107. satır: | 107. satır: | ||
Überdies liegt in dem Streben nach der zweiten Möglichkeit (= dunya) eine unbewusste Abgötterei (shirk-i khafi); dessen Ziel ist auch nicht erreichbar. Ein Werk, um das ein Mann bei seinem König (sultan) nachgesucht hat, kann in der Tat nur vollendet werden, nachdem er das Einverständnis (irza) des Sultans dazu erlangt hat. Wenn er sein Einverständnis aber nicht erlangt hat, kostet ihn die Unterstützung des Volkes eine sehr große Mühe. Und trotzdem bleibt die Erlaubnis (izn) des Königs erforderlich.'''Seine Erlaubnis (izn) bleibt von Seinem Einverständnis (irza) abhängig.''' | Überdies liegt in dem Streben nach der zweiten Möglichkeit (= dunya) eine unbewusste Abgötterei (shirk-i khafi); dessen Ziel ist auch nicht erreichbar. Ein Werk, um das ein Mann bei seinem König (sultan) nachgesucht hat, kann in der Tat nur vollendet werden, nachdem er das Einverständnis (irza) des Sultans dazu erlangt hat. Wenn er sein Einverständnis aber nicht erlangt hat, kostet ihn die Unterstützung des Volkes eine sehr große Mühe. Und trotzdem bleibt die Erlaubnis (izn) des Königs erforderlich.'''Seine Erlaubnis (izn) bleibt von Seinem Einverständnis (irza) abhängig.''' | ||
Wisse, mein lieber Bruder! | |||
''' | '''Sowie der notwendigerweise Seiende (Vadjib-ul Vudjud) in Seinem Wesen (mahiyet) und essenziell (dhatinda) keine Ähnlichkeit mit der Welt (menschlicher) Möglichkeiten hat, so gleicht Er auch nicht (den Menschen) in ihren Taten.''' Denn für die Macht (qudret) des Notwendig Seienden gibt es keinen Unterschied zwischen nah und fern, wenig oder viel, klein oder groß, einem Einzelwesen oder einer ganzen Art, einem Teilstück oder einem ganzen Exemplar. Des Weiteren gibt es in Seiner Handlungsweise keine körperliche Berührung. In der Welt des Möglichen jedoch wirkt die Macht (qudret) nicht im gleichen Grade. Deshalb kann die Seele (nefs) das Werk des Notwendig-Seienden mit ihrem eigenen Werk nicht verwechseln. Das Wesen (haqiqat) dieser Taten zu begreifen steht der Verstand (aql) sprachlos vor Staunen. Und danach glaubt er noch an eine Handlung (fiil) ohne Handwerker (fâ'il). | ||
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