Translations:On Dokuzuncu Mektup/297/de
Es ist ja bekannt, dass die Richtigkeit von Geschehnissen, die sich in einer Gemeinschaft ereignet haben, insoweit sie nur von einer einzigen Quelle (ahadi) überliefert wurden und insofern dabei kein Widerspruch erfolgte, dennoch als erwiesen gilt. Denn es liegt im Wesen (fitrat) des Menschen, eine Lüge Lüge zu nennen und entspricht seinem natürlichen Interesse (meyil). Handelt es sich dabei insbesondere um Sahabis, die mehr als andere Leute vor einer Lüge nicht schweigen, und bezieht sich dann dieses Ereignis noch dazu auf den Ehrenwerten Gesandten, mit dem Friede und Segen sei, und ist dann auch noch der, welcher es überliefert, unter den Sahabis besonders bekannt, so wird dieser eine, welcher die Kunde überliefert, diese ganz sicher als ein Vertreter dieser Gemeinschaft weitergeben, die das Ereignis gesehen hat.