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("Das Verfahren, das bis dahin in Afyon noch anhängig war, wurde beendet. Die Beratungskommission des Amtes für Religiöse Angelegenheiten (Diyanet Ishleri Müshavere Kurulu) hatte 1956 die Risale-i Nur geprüft und in ihrem Bericht den besonderen Dienst der Risale-i Nur hinsichtlich der Vervollkommnung von Glaube, Ethik und Moral (iman ve akhlaq) bekannt gegeben. Aufgrund dieses Berichtes hat nun der Gerichtshof in Afyon die Werke der Risale-i Nur und i..." içeriğiyle yeni sayfa oluşturdu) |
("Nach diesem Freispruch durch das Amtsgericht in Afyon hat nun auch der Untersuchungsrichter das Gerichtsverfahren eingestellt. So hat denn die Risale-i Nur, nachdem sie durch einige Siebe der Justiz hindurchgegangen ist, eine umfassende und vollständige Freiheit erlangt und ihren guten Ruf gewonnen." içeriğiyle yeni sayfa oluşturdu) Etiketler: Mobil değişiklik Mobil ağ değişikliği |
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Das Verfahren, das bis dahin in Afyon noch anhängig war, wurde beendet. Die Beratungskommission des Amtes für Religiöse Angelegenheiten (Diyanet Ishleri Müshavere Kurulu) hatte 1956 die Risale-i Nur geprüft und in ihrem Bericht den besonderen Dienst der Risale-i Nur hinsichtlich der Vervollkommnung von Glaube, Ethik und Moral (iman ve akhlaq) bekannt gegeben. Aufgrund dieses Berichtes hat nun der Gerichtshof in Afyon die Werke der Risale-i Nur und ihre Zulassung in der Öffentlichkeit frei gegeben. Dieses Urteil ist rechtskräftig. | Das Verfahren, das bis dahin in Afyon noch anhängig war, wurde beendet. Die Beratungskommission des Amtes für Religiöse Angelegenheiten (Diyanet Ishleri Müshavere Kurulu) hatte 1956 die Risale-i Nur geprüft und in ihrem Bericht den besonderen Dienst der Risale-i Nur hinsichtlich der Vervollkommnung von Glaube, Ethik und Moral (iman ve akhlaq) bekannt gegeben. Aufgrund dieses Berichtes hat nun der Gerichtshof in Afyon die Werke der Risale-i Nur und ihre Zulassung in der Öffentlichkeit frei gegeben. Dieses Urteil ist rechtskräftig. | ||
Nach diesem Freispruch durch das Amtsgericht in Afyon hat nun auch der Untersuchungsrichter das Gerichtsverfahren eingestellt. So hat denn die Risale-i Nur, nachdem sie durch einige Siebe der Justiz hindurchgegangen ist, eine umfassende und vollständige Freiheit erlangt und ihren guten Ruf gewonnen. | |||
Afyon | |||
'''Die Verbreitung der Risale-i Nur:''' | |||
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