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Isparta Hayatı/de: Revizyonlar arasındaki fark

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870. satır: 870. satır:
Diese Leute, die sich in fünffacher Hinsicht gesetzwidrig verhalten und in fünffacher Hinsicht die islamischen Gesetze verletzen und die nun in Wahrheit (haqiqi) selbst einer Gesetzwidrigkeit beschuldigt werden sollten, und mich nun schon seit zwei Jahren in meinem Inneren (vidjdan) unter dem Vorwurf ihrer merkwürdigen Gesetzlosigkeit quälen, werden sicherlich am Tage der Wiederversammlung vor dem großen Weltgericht ihre Strafe erhalten und dafür büßen müssen. Welches Gesetz in dieser Welt (dunya) erlaubt es nun eigentlich, einem Mann, obwohl er in der Tat seit 35 Jahren völlig isoliert lebt und noch nicht einmal in diesem kleinen Städtchen (kasaba) auf den Markt (und unter die Leute) geht, zu sagen: "Du trägst nicht die fränkische (= europäische) Mütze?"
Diese Leute, die sich in fünffacher Hinsicht gesetzwidrig verhalten und in fünffacher Hinsicht die islamischen Gesetze verletzen und die nun in Wahrheit (haqiqi) selbst einer Gesetzwidrigkeit beschuldigt werden sollten, und mich nun schon seit zwei Jahren in meinem Inneren (vidjdan) unter dem Vorwurf ihrer merkwürdigen Gesetzlosigkeit quälen, werden sicherlich am Tage der Wiederversammlung vor dem großen Weltgericht ihre Strafe erhalten und dafür büßen müssen. Welches Gesetz in dieser Welt (dunya) erlaubt es nun eigentlich, einem Mann, obwohl er in der Tat seit 35 Jahren völlig isoliert lebt und noch nicht einmal in diesem kleinen Städtchen (kasaba) auf den Markt (und unter die Leute) geht, zu sagen: "Du trägst nicht die fränkische (= europäische) Mütze?"


Diesen Mann, der, obwohl ihn seit 26 Jahren in fünf Provinzen (vilayet) und vor fünf Gerichten die Polizei von fünf Vilayaten niemals wegen seiner Kopfbedeckung belästigt hat, und obwohl ihn insbesondere auch dieses Mal in Istanbul z.Zt. der Verhandlungen vor dem Gericht (mahkeme-i adilesi), wenn er vor den Augen von mehr als hundert Polizeibeamten, auch wenn er zwei Monate lang überall zu Fuß umherging, die Polizei ihm niemals lästig fiel, und wenn sogar das Revisonsgericht (mahkeme-i temyiz) den Beschluss verkündet hat, dass das Tragen einer Baskenmütze nicht verboten ist, und wenn selbst für alle Frauen, auch für die, welche ihr Haar offen tragen, und für alle Soldaten und die diensttuenden Beamten diese Bekleidung nicht vorgeschrieben ist, auch diese Bekleidung überhaupt keinen Sinn machen würde, und obwohl er noch nicht einmal eine öffentliche Funktion (vazifah) inne hatte - dort auch eine offizielle Bekleidung - eine Baskenmütze zu tragen überhaupt nicht vorgeschrieben ist, er darüber hinaus auch noch völlig isoliert lebt und überhaupt nicht unter Menschen geht und er im Ramadan (Ramazan-i Sherif), um seinen Geist (ruh) nicht mit derart gesetzwidrigen (hilaf-i kanun) und hässlichen Dingen zu beschäftigen und sich die Welt (dunya) nicht in Erinnerung zu rufen, selbst nicht mit seinen engsten Freunden zusammenkommt, der selbst wenn er krank war, keine Medizin einnahm, damit der Körper sich nicht mit Herz und Verstand (ruh ve kalb) beschäftigen solle, auch die Ärzte nicht aufsuchte, dann diesen Mann dennoch aufzufordern, sich einen Hut aufzusetzen, um dann genauso auszusehen wie die ausländischen Priester, ihn durch Maßnahmen der Justiz zu bedrohen, muss bei jedem, der auch nur über ein Quäntchen Gewissen (vidjdan) verfügt, mit Sicherheit Abscheu hervorrufen.
Diesen Mann, der, obwohl ihn seit 28 Jahren in fünf Provinzen (vilayet) und vor fünf Gerichten die Polizei von fünf Vilayaten niemals wegen seiner Kopfbedeckung belästigt hat, und obwohl ihn insbesondere auch dieses Mal in Istanbul z.Zt. der Verhandlungen vor dem Gericht (mahkeme-i adilesi), wenn er vor den Augen von mehr als hundert Polizeibeamten, auch wenn er zwei Monate lang überall zu Fuß umherging, die Polizei ihm niemals lästig fiel, und wenn sogar das Revisonsgericht (mahkeme-i temyiz) den Beschluss verkündet hat, dass das Tragen einer Baskenmütze nicht verboten ist, und wenn selbst für alle Frauen, auch für die, welche ihr Haar offen tragen, und für alle Soldaten und die diensttuenden Beamten diese Bekleidung nicht vorgeschrieben ist, auch diese Bekleidung überhaupt keinen Sinn machen würde, und obwohl er noch nicht einmal eine öffentliche Funktion (vazifah) inne hatte - dort auch eine offizielle Bekleidung - eine Baskenmütze zu tragen überhaupt nicht vorgeschrieben ist, er darüber hinaus auch noch völlig isoliert lebt und überhaupt nicht unter Menschen geht und er im Ramadan (Ramazan-i Sherif), um seinen Geist (ruh) nicht mit derart gesetzwidrigen (hilaf-i kanun) und hässlichen Dingen zu beschäftigen und sich die Welt (dunya) nicht in Erinnerung zu rufen, selbst nicht mit seinen engsten Freunden zusammenkommt, der selbst wenn er krank war, keine Medizin einnahm, damit der Körper sich nicht mit Herz und Verstand (ruh ve kalb) beschäftigen solle, auch die Ärzte nicht aufsuchte, dann diesen Mann dennoch aufzufordern, sich einen Hut aufzusetzen, um dann genauso auszusehen wie die ausländischen Priester, ihn durch Maßnahmen der Justiz zu bedrohen, muss bei jedem, der auch nur über ein Quäntchen Gewissen (vidjdan) verfügt, mit Sicherheit Abscheu hervorrufen.


Wenn z.B. derjenige, der ihn auffordert, sagt: "Ich leiste dem mir gegebenen Befehl gehorsam.", kann es sein, dass dieser Befehl (emir) auf einem Gesetz (kanun) beruht, das lediglich Zwang und reine Willkür (djebr-i keyfi) ist, weshalb er dann nicht sagen kann: "Ich leiste dem mir gegebenen Befehl gehorsam." So findet sich in der Tat im Weisen Qur'an eine Ayah, in der es, um es vor allem den Juden und Christen nicht gleich zu tun, heißt:
Wenn z.B. derjenige, der ihn auffordert, sagt: "Ich leiste dem mir gegebenen Befehl gehorsam.", kann es sein, dass dieser Befehl (emir) auf einem Gesetz (kanun) beruht, das lediglich Zwang und reine Willkür (djebr-i keyfi) ist, weshalb er dann nicht sagen kann: "Ich leiste dem mir gegebenen Befehl gehorsam." So findet sich in der Tat im Weisen Qur'an eine Ayah, in der es, um es vor allem den Juden und Christen nicht gleich zu tun, heißt: