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("Wisse, mein lieber Bruder! '''Zwischen einer Gabe im Allgemeinen (in'am-i umumi) und einer persönlichen Unterstützung (inayet-i shahsiye) gibt es keinen Widerspruch.''' Wenn es z.B. in einer öffentlichen Einladung zu einem Gastmahl heißt, dass die einzelnen Personen genauso eingeladen wurden, d.h. dieses Gastmahl allgemein zugänglich ist, bleibt die Einladung für die Allgemeinheit bestehen und darf man folglich nicht sagen, dass hier Einzelpersonen..." içeriğiyle yeni sayfa oluşturdu) |
("Wisse, mein lieber Bruder! '''Wenn du die Ausschweifungen (sefahet) der Welt (dunya), die dich morgen dem Elend und der Schande aussetzen und verlassen wird, heute in vollkommener Würde (kemal-i izzet) und Ehre (sheref) aufgibst, wirst du auch selbst ein würdevoller Mann von Ehre sein. Denn wenn du (die Welt) verlässt, bevor sie dich verlässt, so erhältst du von ihr das Gute und verschonst dich von ihrem Übel. Wenn jedoch der Sachverhalt das Gegent..." içeriğiyle yeni sayfa oluşturdu) |
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147. satır: | 147. satır: | ||
'''Zwischen einer Gabe im Allgemeinen (in'am-i umumi) und einer persönlichen Unterstützung (inayet-i shahsiye) gibt es keinen Widerspruch.''' Wenn es z.B. in einer öffentlichen Einladung zu einem Gastmahl heißt, dass die einzelnen Personen genauso eingeladen wurden, d.h. dieses Gastmahl allgemein zugänglich ist, bleibt die Einladung für die Allgemeinheit bestehen und darf man folglich nicht sagen, dass hier Einzelpersonen nicht in Betracht kämen. Demzufolge sind die Gnadengaben Gottes (Allah'in nimetleri) allgemein zugänglich wie eine Stiftung (vakif mali) oder das Wasser im Fluss; wobei man nicht sagen kann, dass bei dieser Gabe (in'am) Einzelpersonen unberücksichtigt geblieben wären. Innerhalb der Allgemeinheit sind auch die Individuen mit eingeschlossen. '''Daher wäre es ein Fehler, zu denken, dass bei dieser allgemeinen Gabe (in'am) niemand im besonderen angesprochen wurde, weshalb auch keiner für diese Gnadengaben (nimet) eigens zu danken (shukr) verpflichtet wäre.''' | '''Zwischen einer Gabe im Allgemeinen (in'am-i umumi) und einer persönlichen Unterstützung (inayet-i shahsiye) gibt es keinen Widerspruch.''' Wenn es z.B. in einer öffentlichen Einladung zu einem Gastmahl heißt, dass die einzelnen Personen genauso eingeladen wurden, d.h. dieses Gastmahl allgemein zugänglich ist, bleibt die Einladung für die Allgemeinheit bestehen und darf man folglich nicht sagen, dass hier Einzelpersonen nicht in Betracht kämen. Demzufolge sind die Gnadengaben Gottes (Allah'in nimetleri) allgemein zugänglich wie eine Stiftung (vakif mali) oder das Wasser im Fluss; wobei man nicht sagen kann, dass bei dieser Gabe (in'am) Einzelpersonen unberücksichtigt geblieben wären. Innerhalb der Allgemeinheit sind auch die Individuen mit eingeschlossen. '''Daher wäre es ein Fehler, zu denken, dass bei dieser allgemeinen Gabe (in'am) niemand im besonderen angesprochen wurde, weshalb auch keiner für diese Gnadengaben (nimet) eigens zu danken (shukr) verpflichtet wäre.''' | ||
Wisse, mein lieber Bruder! | |||
''' | '''Wenn du die Ausschweifungen (sefahet) der Welt (dunya), die dich morgen dem Elend und der Schande aussetzen und verlassen wird, heute in vollkommener Würde (kemal-i izzet) und Ehre (sheref) aufgibst, wirst du auch selbst ein würdevoller Mann von Ehre sein. Denn wenn du (die Welt) verlässt, bevor sie dich verlässt, so erhältst du von ihr das Gute und verschonst dich von ihrem Übel. Wenn jedoch der Sachverhalt das Gegenteil ist, so wird auch die Konsequenz daraus das Gegenteil sein.''' | ||
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