Translations:Yirmi Sekizinci Lem'a/115/de
Ferner geschieht es z.B. zuweilen, dass zahlreiche Länder und Staaten mit ihren verschiedenen Regierungssitzen die Herrschaft über ein einzelnes Land auf verschiedene Weise ausüben, z.B. als Kolonialmächte, durch ihre Vorrechtsstellung oder durch ihre Handelsbeziehungen. Obwohl also die Subjekte dieses Landes und die Nation eins sind, hat doch jeder einzelne Staat durch seine besondere Vorrechtsstellung eine Beziehung mit ihm. Die Angelegenheiten solcher Staaten, die zwar voneinander entfernt sind, berühren einander. Sie kommen sich einander näher in allen Häusern des Landes und haben Kontakte mit einem jeden ihrer Bürger. Ihre privaten Angelegenheiten können auch, dort wo es Kontaktpunkte gibt, in ihrem privaten Lebensbereich beobachtet werden. Jedoch nicht jede private Angelegenheit kann von der allgemeinen Situation abgeleitet werden. Wenn jedoch solche privaten Angelegenheiten diskutiert werden, werden sie so behandelt, als ob sie von der allgemeinen Situation abgeleitet worden seien, denn sie stimmen unmittelbar mit den allgemein gültigen Gesetzen überein und werden auch in der entsprechenden Weise besprochen, wie sie in diesem ganz allgemeinen Lebensbereich verhandelt werden.