Translations:Yirmi Sekizinci Mektup/290/de

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    In zweiter Hinsicht gibt es für einen Herrscher die Möglichkeit zu einem persönlichen Gunsterweis, einem persönlichen Befehl. Dann erweist er einem Einzelnen über das allgemeine Gesetz hinaus seine Huld, bezeigt ihm seine Gunst, erteilt ihm seinen Befehl.