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("Ich lehne das mit aller Macht (quvvetim) ab. Des Weiteren bezeugen alle meine Brüder, dass ich die Unterstellung, ein Mehdi zu sein, niemals akzeptiert habe. In der Tat erklärte Said in seiner Verteidigungsrede, als das Komitee der Sachverständigen vor dem Gerichtshof in Denizli behauptete: "Würde Said sich selbst zum Mehdi erklären, würden alle seine Schüler das akzeptieren." Indem er sagte: "Ich bin kein Seyyid (= ein Nachkomme des Propheten). D..." içeriğiyle yeni sayfa oluşturdu) |
("Da ist zunächst einmal eine ganze Liste von Gründen für ein Widerspruchsverfahren, die nicht von der Hand zu weisen sind und die ich dem Gerichtshof hier bereits vorgelegt habe, sowie mit Wissen und Erlaubnis des Gerichts auch den sechs Abteilungen der Regierung in Ankara. Ich lege sie deshalb jetzt auch genauso als Widerspruch gegen die Anklageschrift vor." içeriğiyle yeni sayfa oluşturdu) |
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437. satır: | 437. satır: | ||
sich mit dieser Ohrfeige gegen Kemal Mustafa Pascha richtete, haben sich aber nicht (in diese Angelegenheit) eingemischt, sondern uns freigesprochen und uns alle unsere Bücher samt dem Fünften Strahl wieder zurückgegeben. Im Übrigen wurden seine üblen Taten aufgezeigt, um so den Wert seines Heeres zu bewahren. Hier ging es darum, eine einzelne Person nicht zu lieben, nur um sein ganzes Heer zu lieben und zu loben. | sich mit dieser Ohrfeige gegen Kemal Mustafa Pascha richtete, haben sich aber nicht (in diese Angelegenheit) eingemischt, sondern uns freigesprochen und uns alle unsere Bücher samt dem Fünften Strahl wieder zurückgegeben. Im Übrigen wurden seine üblen Taten aufgezeigt, um so den Wert seines Heeres zu bewahren. Hier ging es darum, eine einzelne Person nicht zu lieben, nur um sein ganzes Heer zu lieben und zu loben. | ||
'''Dritter Punkt:''' | |||
''' | "Er hetzt dazu auf, gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung zu verstoßen." Gegen diesen Vorwurf ist zu bemerken, dass in den vergangenen zwanzig Jahren sechs Gerichtshöfe und die Polizei in zehn Provinzen nicht einen einzigen Zwischenfall bemerkt und darüber berichtet haben, dass hunderttausend Nurdjus und hunderttausend Exemplare einzelner Kapitel der Risale-i Nur die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört und gegen die Sicherheitsvorschriften verstoßen hätten, was die merkwürdige Beschuldigung zurückweist und zunichte macht. | ||
Es hätte keinen Sinn, noch einmal auf einige wenige bedeutungslose Dinge in dieser neuen Anklageschrift einzugehen, nachdem bereits drei Gerichtshöfe uns in eben diesen selben Punkten freigesprochen haben, auf die wir ja bereits mehrfach eingegangen sind. | |||
Uns wegen eben dieser Dinge erneut anzuklagen, kommt einer Anklage gegen das Kriminalgericht in Ankara sowie der Gerichtshöfe in Eskischehir und Denizli gleich, die uns in dieser Angelegenheit bereits freigesprochen haben, weshalb ich es diesen überlasse, darauf zu antworten. | |||
Doch gibt es da noch zwei, drei weitere Punkte. | |||
'''Erstens:''' | |||
''' | Obwohl (das indizierte Buch) zwei Jahre lang in Denizli und vom Kriminalgerichtshof in Ankara in allen Einzelheiten genau untersucht worden war und man uns danach freigesprochen und das Buch wieder zurückgegeben hatte, bezieht nun diese Anklageschrift ein, zwei Dinge im Fünften Strahl auf einen Heerführer, der bereits verstorben und dahingegangen ist, und macht uns dafür haftbar. Wir aber halten dagegen: Kein einziges Gesetz kann uns eine Schuld dafür zusprechen, wenn wir eine allgemeine, berechtigte Kritik gegen eine Person erheben, die verstorben und dahingegangen und somit von allen Regierungsgeschäften abgeschnitten ist. | ||
Des Weiteren hat die Staatsanwaltschaft eine ganz allgemeine, beliebig anwendbare Bedeutung dahingehend manipuliert, dass sie einen Teilaspekt auf einen ganz bestimmten Heerführer angewandt hat. Kein Gesetz kann es als ein Verbrechen ansehen, wenn sich nur der hundertste Teil einer Bedeutung, den man vielleicht in einer Beziehung zu einer bestimmten Person interpretieren könnte, in einer vertraulichen, rein privaten (mahrem) Abhandlung (risalah) vorfindet. | |||
Zudem interpretiert doch diese Abhandlung die allegorisch (auszulegenden) Hadithe auf eine staunenswerte Weise. Da diese Erklärungen schon vor dreißig, vierzig Jahren niedergeschrieben worden sind und in meinen Schriften zur Verteidigung und zum Widerspruch ganz präzise beantwortet sind, und außer Ihrem bereits drei anderen Gerichtshöfen und sechs Abteilungen der Regierung in Ankara zweimal in drei Jahren vorgelegt worden sind, ohne dass eine Kritik gegen sie erhoben wurde, kann es doch wohl kein Gesetz als ein Verbrechen ansehen, wenn es sich herausstellt, dass Erklärungen | |||
der wahren Bedeutung von Hadithen genau zu einem mit Fehlern behafteten Individuum passen. Des Weiteren sind die Verdienste an den Reformen, an denen diese Person ihren Anteil hatte und die Fehler, deren Ursache er war, nicht nur seine eigenen; sie sind auch die des Heeres und der Regierung. Er hatte nur einen Anteil an ihnen. Und wenn es auch sicherlich kein Verbrechen ist, ihn wegen seiner Fehler zu kritisieren, so kann man doch auch nicht sagen, dass (eine Kritik) ein Angriff gegen seine Reformen ist. | |||
Und gäbe es da weiter vielleicht eine Möglichkeit, jenen Mann, der den ewigen Ruhm dieser heldenhaften Nation, dessen Quelle in seinem Dienst am Qur'an und in seinem ganzen Streben (Djihad) in dieser Welt gleich einem ganz großen Denkmal wie ein Juwel glänzt, dieses so große und kostbare Andenken an die Schwerter, die Ayasofya (während des Kampfes um Byzanz) in einen Götzentempel und den Meshihat (den Sitz des Scheikh-ul Islam) in ein Lyzeum umgewandelt hat, dass es ein Verbrechen sein sollte, einen solchen Mann nicht zu lieben? | |||
'''Zweiter Punkt''' der Schuldzuweisung in dieser Anklage: | |||
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Drei Gerichtshöfe haben mich in dieser Angelegenheit bereits freigesprochen; und wie ich schon vierzig Jahre zuvor die Auslegung einer wunderbaren Hadith erläutert habe, bestätigte der Scheikh-ul Islam aller Menschen und Djinnen, Sembili Ali Efendi: "Es darf nicht erlaubt werden, eine solche Schirmmütze aufzusetzen, noch nicht einmal zum Scherz." Der Scheikh-ul Islam und die ganze islamische Ulema (= der Rat der Gelehrten) haben dies für nicht erlaubt angesehen. In einer Zeit, in der das ganze islamische Volk dazu gezwungen war, sie aufzusetzen, befanden sich alle die großen Gelehrten des Islam in Gefahr (denn sie mussten ihren Glauben aufgeben, um nicht in einen Zustand der Rebellion hineinzugeraten). Da es aber bereits in einem Abschnitt des Fünften Strahls, der bereits vierzig Jahre zuvor niedergeschrieben worden war, heißt: "Die Mütze wird auf den Kopf gelangen und sagen: Beuge (sedjde) dich nicht! Doch der Glaube in den Köpfen wird diese Mützen dazu bringen, sich zu beugen. Und so möge Gott wollen (insha-a'llah) dass sie Muslime werden!" wurde die Masse der Muslime vor einer Rebellion oder einer Revolte bewahrt, als auch davor, ihren Glauben freiwillig aufzugeben. Und obwohl es gar kein Gesetz gibt, dass einem Eremiten derartige Dinge aufzwingen könnte und mich in zwanzig Jahren auch keine der sechs verschiedenen Provinzregierungen dazu zwingen konnte, so etwas aufzusetzen, die Beamten in ihren Büros, die Frauen, die Kinder und die Leute in den Moscheen und die Mehrheit aller Bauern, so etwas auch gar nicht zu tragen brauchen, hat man sie nun auch offiziell von den Köpfen der Soldaten genommen und so sind denn nun in vielen Provinzen Barette und faltbare Mützen nicht mehr verboten. Dennoch ist (die ganze Angelegenheit) jetzt zu einem Grund der Anklage für mich selbst und meine Mitbrüder geworden. Ja könnte es denn durch irgendein Gesetz der Welt, der Zweck eines solchen Verfahrens sein, eine so völlig sinnlose Anklage zu erheben, es handle sich hier um ein Verbrechen? | |||
'''Dritter Punkt''' der Schuldzuweisung in dieser Anklage: Er hetzt in der Provinz Emirdag dazu auf, gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung zu verstoßen. Mein Widerspruch dagegen ist folgender: | |||
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Da ist zunächst einmal eine ganze Liste von Gründen für ein Widerspruchsverfahren, die nicht von der Hand zu weisen sind und die ich dem Gerichtshof hier bereits vorgelegt habe, sowie mit Wissen und Erlaubnis des Gerichts auch den sechs Abteilungen der Regierung in Ankara. Ich lege sie deshalb jetzt auch genauso als Widerspruch gegen die Anklageschrift vor. | |||
'''Zweitens:''' | |||
'' | So wie alle, die mir in Emirdag begegnet sind, bereits bezeugt haben, auch die Leute dort und die Polizei bestätigt haben, habe ich während meines einsamen Lebens mich mit ganzer Kraft dagegen gesträubt, | ||
mich in die Politik in dieser Welt einzumischen. Ich habe es sogar aufgegeben, zu schreiben und mit anderen zu korrespondieren. So habe ich denn außer zwei Abhandlungen, einer über (den Sinn) der Wiederholungen im Qur'an und (einer zweiten) über die Engel, nichts weiter geschrieben. Und ich habe jede Woche für einen bestimmten Ort einen Brief geschrieben, um (die Leute dort) zur Risale-i Nur zu ermuntern. Ja ich habe in der Tat während dreier Jahre nur drei oder vier Briefe an meinen leiblichen Bruder geschrieben, der Mufti ist und zwanzig Jahre lang mein Schüler war. Er hat sich große Sorgen um mich gemacht und mir zu den Festtagen Glückwünsche (tebrik) gesandt. Und obwohl ich zwanzig Jahre lang meinem Bruder in der Heimat niemals geschrieben habe, werde ich nun in der Anklageschrift auch noch beschuldigt, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gefährden, und (der Staatsanwalt) sagt mir redegewandt (djerbeze) nach, indem er den alten Refrain wieder aufwärmt: "er widersetzt sich der Reform". Dem halten wir entgegen: | |||
Die Tatsache, dass in zwanzig Jahren sechs Gerichtshöfe und die Polizeiorgane, die in zehn Provinzen mit der Materie vertraut sind, nicht einen einzigen Zwischenfall registriert haben, was die Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betrifft, und das in Verbindung mit zwanzigtausend, ja vielleicht hunderttausend Leuten, die voll Begeisterung die zwanzigtausend Kopien der Risale-i Nur gelesen haben, zeigt, dass es vielleicht nur eine einzige Möglichkeit unter Tausenden von Möglichkeiten gibt, die man als Tatsache ansehen könnte. Wenn es aber gar kein Anzeichen dafür gibt, dass es eine solche Möglichkeit unter zwei oder drei Möglichkeiten gegeben hätte, so liegt hier auch überhaupt gar kein Verbrechen vor. Und zudem gibt es unter Tausenden von Möglichkeiten nicht nur eine Möglichkeit, dass jeder, den öffentlichen Ankläger mit eingeschlossen, der mich angreift, zahllose Leute umbringen könnte. Sie könnten unter Hinweis auf die Anarchisten und Kommunisten die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören, Ruhe und Ordnung gefährden. Das aber heißt: eine derart merkwürdige und solchermaßen übertriebene Verwendung bloßer Möglichkeiten als tatsächliche Ereignisse anzunehmen ist ein Angriff gegen das Gericht und ein klarer Verstoß gegen das Gesetz. | |||
Überdies gibt es in jeder Regierung eine Opposition. Es ist also kein Verbrechen, wenn auch nur in Gedanken ein Oppositioneller zu sein. Die Regierung schaut auf die Hände, ins Herz schaut sie nicht. Besonders aber machen wir uns Sorge darüber, dass diejenigen, die jemanden, der seinem Volk einen großen Dienst erwiesen hat und seinem Lande von Nutzen war, ohne dass dabei irgendein Schaden entstanden wäre, der sich außerdem nie um das gesellschaftliche Leben gekümmert hat, den man vielmehr dazu gezwungen hat, in völliger Isolierung zu leben, dessen Werke jedoch in den Zentren der islamischen Welt mit einer uneingeschränkten Begeisterung und Anerkennung (taqdir ve tahsin) aufgenommen werden,(*<ref>*{Im 81. der 100 Irrtümer hinsichtlich der Werke behauptet der Öffentliche Ankläger in seiner Anklageschrift: "Die Erläuterungen im Fünften Strahl sind falsch."}</ref>) die also einen solchen Mann auf eine derart merkwürdige Weise und so grundlos verdächtigen, sich für die Sache des Anarchismus, ja sogar für den Kommunismus missbrauchen lassen. | |||
'''Antwort:''' | |||
Es heißt da im Fünften Strahl: "Gott weiß, dass dies eine (mögliche) Auslegung ist." Damit ist Folgendes gemeint: "Es ist möglich, dass dies die Auslegung der Hadith sein könnte." Nach den Gesetzen der Logik (mantik) kann (in dieser Aussage) keine Lüge enthalten sein. Dies könnte nur durch einen Beweis seiner Unmöglichkeit bewiesen werden. | |||
'''Zweitens:''' In den letzten zwanzig, oder eigentlich vierzig Jahren, hat keiner meiner Gegner oder einer derjenigen, die sich darum bemüht haben der Risale-i Nur zu widersprechen, sei es aus wissenschaftlichen Gründen (ilm), oder aufgrund der (Gesetze) der Logik (mantik) meinen Auslegungen widersprochen, selbst nicht die großen Gelehrten unter meinen Gegnern (ulema) und nicht die Tausenden Wissenschaftler (alim) unter den Nur-Schülern; ja sie haben noch nicht einmal gesagt: "Das sollte man noch genauer unter die Lupe nehmen (= فِيهِ نَظَرٌ)." So überlasse ich es denn nun Ihrer rechtschaffenen Gesinnung, (zu beurteilen) wieweit die Gesinnung dessen, der noch nicht einmal weiß, wie viele Suren der Qur'an hat, davon entfernt ist, noch rechtschaffenen zu sein, wenn er (eine solche Auslegung) mit einer solchen Zurückweisung entgegennimmt. | |||
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