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("Ferner hat auch (ein weiteres) Komitee von Sachverständigen einstimmig erklärt, dass „neunzig Prozent von Saids Abhandlungen sowohl aufrichtig als auch uneigennützig sind und in keiner Weise von den Grundsätzen der Wissenschaft, der Kenntnis der Wahrheit und des Glaubens abweichen. Es gibt da deutlich nichts in ihnen, was auf einen Missbrauch der Religion hindeuten, die Gründung einer politischen Partei betreffen würde oder die öffentliche Siche..." içeriğiyle yeni sayfa oluşturdu) |
("So hat denn der Öffentliche Ankläger den Bericht dieses hohen Komitees ignoriert und stattdessen außerordentliche Anklagen gegen uns erhoben, die auf dem verworrenen, fehlerhaften ersten Bericht fußen, worüber wir denn nun wirklich sehr betroffen sind. Wir glauben, dass dies in keiner Weise passend ist für einen Gerichtshof, der dafür bekannt ist, recht und billig zu verfahren. Es erinnert dies, insoweit dieser Vergleich nicht unpassend erscheint,..." içeriğiyle yeni sayfa oluşturdu) |
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255. satır: | 255. satır: | ||
Ferner hat auch (ein weiteres) Komitee von Sachverständigen einstimmig erklärt, dass „neunzig Prozent von Saids Abhandlungen sowohl aufrichtig als auch uneigennützig sind und in keiner Weise von den Grundsätzen der Wissenschaft, der Kenntnis der Wahrheit und des Glaubens abweichen. Es gibt da deutlich nichts in ihnen, was auf einen Missbrauch der Religion hindeuten, die Gründung einer politischen Partei betreffen würde oder die öffentliche Sicherheit gefährden könnte. Die (vorgefundenen) Briefe, also die Korrespondenz der Schüler untereinander, sowie auch die mit Said Nursi sind von der (oben dargestellten) Art. Mit Ausnahme von 5 oder 10 vertraulich (mahrem) gehaltenen Abhandlungen (risalah), Beschwerdebriefen oder Abhandlungen außerhalb des wissenschaftlichen Rahmens befassen sich alle Abhandlungen mit Versen aus dem Qur'an oder den Wahrheiten der ehrwürdigen Hadithe. Neunzig Prozent der aufgefundenen Abhandlungen bestehen aus Vergleichen, welche ganz klar die Grundsätze des Glaubens an Gott und Seine Propheten darstellen, ferner das Jenseits, aber auch die Terminologie, Lehrmeinungen, Ethik und Moral, sowie Ermahnungen für Ältere und Jüngere, für die Jugend und zudem einige Ereignisse ausgewählt aus seinen Lebenserfahrungen. Das alles aber enthält nichts, was dem Staat schaden könnte, seiner Regierung, seiner Verwaltung oder gar der öffentlichen Sicherheit.“ | Ferner hat auch (ein weiteres) Komitee von Sachverständigen einstimmig erklärt, dass „neunzig Prozent von Saids Abhandlungen sowohl aufrichtig als auch uneigennützig sind und in keiner Weise von den Grundsätzen der Wissenschaft, der Kenntnis der Wahrheit und des Glaubens abweichen. Es gibt da deutlich nichts in ihnen, was auf einen Missbrauch der Religion hindeuten, die Gründung einer politischen Partei betreffen würde oder die öffentliche Sicherheit gefährden könnte. Die (vorgefundenen) Briefe, also die Korrespondenz der Schüler untereinander, sowie auch die mit Said Nursi sind von der (oben dargestellten) Art. Mit Ausnahme von 5 oder 10 vertraulich (mahrem) gehaltenen Abhandlungen (risalah), Beschwerdebriefen oder Abhandlungen außerhalb des wissenschaftlichen Rahmens befassen sich alle Abhandlungen mit Versen aus dem Qur'an oder den Wahrheiten der ehrwürdigen Hadithe. Neunzig Prozent der aufgefundenen Abhandlungen bestehen aus Vergleichen, welche ganz klar die Grundsätze des Glaubens an Gott und Seine Propheten darstellen, ferner das Jenseits, aber auch die Terminologie, Lehrmeinungen, Ethik und Moral, sowie Ermahnungen für Ältere und Jüngere, für die Jugend und zudem einige Ereignisse ausgewählt aus seinen Lebenserfahrungen. Das alles aber enthält nichts, was dem Staat schaden könnte, seiner Regierung, seiner Verwaltung oder gar der öffentlichen Sicherheit.“ | ||
So hat denn der Öffentliche Ankläger den Bericht dieses hohen Komitees ignoriert und stattdessen außerordentliche Anklagen gegen uns erhoben, die auf dem verworrenen, fehlerhaften ersten Bericht fußen, worüber wir denn nun wirklich sehr betroffen sind. Wir glauben, dass dies in keiner Weise passend ist für einen Gerichtshof, der dafür bekannt ist, recht und billig zu verfahren. Es erinnert dies, insoweit dieser Vergleich nicht unpassend erscheint, an den folgenden Vorfall:Ein Bektashi-(Derwisch) wurde einmal gefragt: "Warum betest du nicht?" Der aber antwortete: "Es steht im Qur'an: لاَ تَقْرَبُوا الصَّلٰوةَ {"Nähert euch nicht dem Gebet!"(Sure 4, 43)} Als man ihm aber entgegnete, er solle auch den Schluss der Ayah وَ اَنْتُمْ سُكَارٰى {"...wenn ihr trunken seid."} lesen, wandte er dagegen ein: "Ja, ich bin doch kein Hafidh!" {Das heißt: "Ich kann doch nicht den ganzen Qur'an auswendig!" (A.d.Ü.)} Sie nehmen also einen einzelnen Satz aus der Risale-i Nur heraus, achten nicht weiter darauf, was ihm folgt, ihn in den rechten Zusammenhang stellt und ihn erklärt, sondern verwenden ihn dann in dieser Form gegen uns. Dreißig, vierzig Beispiele dafür lassen sich, vergleicht man sie mit der Anklageschrift, in der Verteidigungsschrift finden, die ich vorlegen werde. Ich will hier nur einen subtilen Vorfall darlegen, der eines dieser Beispiele beleuchtet: | |||
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