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("'''Erstens:''' Obwohl doch die Risale-i Nur bereits vor drei Gerichtshöfen durch drei Kommiteen Sachverständiger, von sieben Ämtern in Ankara und durch die Hand ihrer Justizbeamten ganz genau untersucht und begutachtet worden war, wonach dann alle diese Abhandlungen freigegeben und zugleich auch Said und seine 75 Mitgefangenen übereinstimmend und ohne jede Gegenstimme freigesprochen worden waren, ohne auch nur für einen einzigen Tag eine Freiheitsst..." içeriğiyle yeni sayfa oluşturdu) |
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1.070. satır: | 1.070. satır: | ||
Im Folgenden möchte ich nun erklären, dass das nachstehende Ereignis (hadithe) auf zehnfache Weise ungesetzlich ist. | Im Folgenden möchte ich nun erklären, dass das nachstehende Ereignis (hadithe) auf zehnfache Weise ungesetzlich ist. | ||
'''Erstens:''' | |||
''' | Obwohl doch die Risale-i Nur bereits vor drei Gerichtshöfen durch drei Kommiteen Sachverständiger, von sieben Ämtern in Ankara und durch die Hand ihrer Justizbeamten ganz genau untersucht und begutachtet worden war, wonach dann alle diese Abhandlungen freigegeben und zugleich auch Said und seine 75 Mitgefangenen übereinstimmend und ohne jede Gegenstimme freigesprochen worden waren, ohne auch nur für einen einzigen Tag eine Freiheitsstrafe erhalten zu haben, wurden (dennoch alle Bände der Risale-i Nur), als handle es sich hier um gemeine (staatsfeindliche) Schriften, erneut beschlagnahmt. In welchem Maße das gegen jedes Gesetz ist, kann sich jeder, der auch nur ein Fünkchen Verstand hat, selbst ausmalen. | ||
'''Zweitens:''' | |||
''' | Wenn (Leute) bei einem Mann, der dreieinhalb Jahre nach seinem Feispruch in Emirdagh isoliert und in der Fremde lebt, der seine Tür sowohl mit einem Schlüssel von außen abschließen lässt, als auch selbst noch zusätzlich von innen verriegelt und kaum einen von hundert Besuchern, ohne einen dringenden Grund zu sich herein lässt, der seine schriftstellerische Tätigkeit, mit der er seit 20 Jahren beschäftigt war, schließlich abbricht und nichts mehr weiter schreibt, aufgrund weltlich (dunya), politischer Angelegenheiten Schloss und Riegel aufbrechen, um zu ihm gelangen zu können und dann am Ende ihrer "Hausdurchsuchung" doch weiter nichts anderes finden als sein arabisches Gebetbuch und am Kopfende (seines Bettes) ein paar Plakate, die über den Glauben (din) handeln, so wird ein jeder, der auch nur über einen Funken Verstand verfügt, verstehen können, in welchem Grade eine derartige Belästigung gesetzwidrig (hilaf-i kanun) ist! | ||
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